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Lieferbedingungen Engine Rebuilding
Allgemeines
1.1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen der Firma Engine Rebuilding, die sich auf Autoteile spezialisiert hat.
1.2. Abweichungen von diesen Lieferbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1.3. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Lieferbedingungen und anderen Verträgen haben die Bestimmungen der anderen Verträge Vorrang.
Angebote und Offerten
2.1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Engine Rebuilding, spezialisiert auf Autoteile, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.2. Engine Rebuilding behält sich das Recht vor, ein Angebot oder eine Offerte bis zum Zeitpunkt der Annahme durch den Kunden zu widerrufen oder zu ändern.
Vereinbarung
3.1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot oder den Kostenvoranschlag von Engine Rebuilding, spezialisiert auf Autoteile, annimmt.
3.2. Engine Rebuilding behält sich das Recht vor, einen Vertrag ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu stornieren.
Lieferung
4.1. Die von Engine Rebuilding, spezialisiert auf Autoteile, angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.2. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über.
Preise und Zahlung
5.1. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
5.2. Die Zahlung hat innerhalb von [Anzahl der Tage] Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug und schuldet Zinsen auf den ausstehenden Betrag.
Bürgschaft
6.1. Engine Rebuilding, spezialisiert auf Autoteile, garantiert, dass die gelieferten Waren den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
6.2. Die Garantie erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, repariert oder unsachgemäß verwendet wurde.
Haftung
7.1. Engine Rebuilding, spezialisiert auf Autoteile, haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der gelieferten Waren ergeben.
7.2. Die Haftung von Engine Rebuilding Meijerink, spezialisiert auf Autoteile, ist jederzeit auf den Betrag begrenzt, der von ihrer Versicherung gedeckt wird.
Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Engine Rebuilding, spezialisiert auf Autoteile.

Lieferkondition Engine Rebuilding

 

 

Allgemeines

1.1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen der Firma Engine Rebuilding, die sich auf Autoteile spezialisiert hat.

1.2. Abweichungen von diesen Lieferbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

1.3. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Lieferbedingungen und anderen Verträgen haben die Bestimmungen der anderen Verträge Vorrang.

 

Angebote und Offerten

2.1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Engine Rebuilding, spezialisiert auf Autoteile, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2.2. Engine Rebuilding behält sich das Recht vor, ein Angebot oder eine Offerte bis zum Zeitpunkt der Annahme durch den Kunden zu widerrufen oder zu ändern.

 

Vereinbarung

3.1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot oder den Kostenvoranschlag von Engine Rebuilding, spezialisiert auf Autoteile, annimmt.

3.2. Engine Rebuilding behält sich das Recht vor, einen Vertrag ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu stornieren.

 

Lieferung

4.1. Die von Engine Rebuilding, spezialisiert auf Autoteile, angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

4.2. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über.

 

Preise und Zahlung

5.1. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere Abgaben, sofern nicht anders angegeben.

5.2. Die Zahlung hat innerhalb von [Anzahl der Tage] Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug und schuldet Zinsen auf den ausstehenden Betrag.

 

Bürgschaft

6.1. Engine Rebuilding, spezialisiert auf Autoteile, garantiert, dass die gelieferten Waren den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

6.2. Die Garantie erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, repariert oder unsachgemäß verwendet wurde.

 

Haftung

7.1. Engine Rebuilding, spezialisiert auf Autoteile, haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der gelieferten Waren ergeben.

7.2. Die Haftung von Engine Rebuilding Meijerink, spezialisiert auf Autoteile, ist jederzeit auf den Betrag begrenzt, der von ihrer Versicherung gedeckt wird.

 

Eigentumsvorbehalt

8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Engine Rebuilding, spezialisiert auf Autoteile.